Unser Angebot
Beratungspaket Vorsorgevollmacht,
Patientenverfügung & Betreuungsverfügung
Viele Menschen regeln ihre finanziellen oder persönlichen Verhältnisse für den Fall des Versterbens im Rahmen eines Testamentes. Doch es kann auch unvorhergesehen etwas passieren, wodurch man nicht mehr in der Lage ist, selbst zu bestimmen – sei es aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit.
Für den Krankheitsfall sieht das Gesetz keine automatische Vertretungsmacht von Ehepartnern untereinander oder von Kindern gegenüber den Eltern vor. Somit ist der Gedanke „Falls ich nicht mehr entscheiden kann, können das meine Kinder oder mein Ehepartner übernehmen“ ein Trugschluss.
Damit sind Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen mit umfassendem Inhalt mehr als nur sinnvoll.
Durch das Internet ist es natürlich innerhalb weniger Minuten möglich, Mustervorlagen für eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung zu finden.
Doch jeder Mensch ist unterschiedlich und befindet sich in einer anderen Situation, sei es finanziell oder persönlich. Deswegen sollte man besonders bei Regelungen, die die Individualität eines Menschen und dessen Willen betrifft, nicht sparsam sein. Wird ein wichtiger Punkt vergessen, so kann das weitreichende Folgen haben.
Unter Umständen kann das auch dazu führen, dass vom Gericht ein Betreuer ausgesucht wird. Um Risiken und Unklarheiten bezüglich einer notwendigen Betreuung zu vermeiden, beraten wir Sie gerne und nehmen auf alle Ihre individuellen Wünsche Rücksicht.
Natürlich ist jeder Fall anders, dennoch bieten wir Ihnen zwei Kostenpauschalen (netto) für den „üblichen“ Fall an. Eine Übersicht der Pakete und Leistungen sehen Sie im Folgenden.
Wählen Sie eines unserer Beratungs-Pauschalpakete:
Einzelperson
Dieses Paket umfasst:
- Beratungsgespräch in unserer Kanzlei
- Erstellung Vorsorgevollmacht
- Erstellung Patientenverfügung
- Erstellung Betreuungsverfügung
250 Euro
Lebenspartner
Möchten sich Ehepaare gegenseitig als Vollmachtnehmer einsetzen, so gestaltet sich die Situation der beiden oftmals sehr ähnlich. Demnach bieten wir Ihnen hier für oben genannte Leistungen eine reduzierte Kostenpauschale an.
350 Euro
Änderung & Überprüfung bestehender Vollmachten
Individuelle Beratung nach Lebenslage
Sie haben bereits eine Vollmachtverfügung etc. getroffen und möchten diese ändern bzw. neue Regelungen treffen? Ein Widerruf der Vollmacht oder Ähnliches ist jederzeit möglich. So können Sie Ihre individuellen Wünsche je nach Lebenslage sofort abändern.
Hinweis:
Sie können uns natürlich auch sehr gerne Ihre alten Vollmachten zur Überprüfung geben. Zudem bieten wir Ihnen Hilfe in Bezug auf Fragen zur Hinterlegung oder notariellen Beurkundung der Vollmachten an.
Öffnungszeiten
MONTAG – DONNERSTAG
8 – 12 Uhr und 13 – 17.30 Uhr
FREITAG
8 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr
Telefonzeiten
MONTAG, DIENSTAG, DONNERSTAG
8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
MITTWOCH & FREITAG
8 – 12 Uhr
Kontakt
KANZLEI AM TIERGARTEN
Schätzlein & Fischer
Rechtsanwälte
Schmausenbuckstraße 90
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