Erbrecht
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Ihr Anliegen – unsere Kompetenz
Sie möchten ein Testament errichten? Sie wollen lebzeitig Vermögen auf Ihre Kinder übertragen, um Steuerfreibeträge optimal zu nutzen? Sie haben Fragen zur gesetzlichen Erbfolge oder zum Pflichtteilsrecht?
Gerne unterstützen wir Sie bei der Gestaltung und Errichtung Ihrer letztwilligen Verfügung oder beraten Sie im Zusammenhang mit lebzeitigen Vermögensübertragungen und steuerlichen Vorteilen. Auch sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie in Bezug auf die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder die Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
Im Anschluss erhalten Sie kurze Informationen zu ausgewählten Themen rund um das Erbrecht.
Wissenswertes zum Thema Erbrecht
Testamentsgestaltung
Wir gestalten Ihr Testament von A bis Z:
Sinnvolle Zuteilung des Vermögens durch Erbeinsetzung und Vermächtnis
- Wer wird Erbe?
- Soll eine Erbengemeinschaft
- entstehen?
- Worin liegen die Vor- und Nachteile?
- Wer erhält ein Vermächtnis?
Bei all diesen Fragen sind persönliche, familiäre, wirtschaftliche und steuerliche Gesichtspunkte sorgfältig abzuwägen. Wir gehen dies im Einzelnen mit Ihnen durch und finden für Sie die richtige Lösung.
Intelligente Alternativen zum Berliner Testament
Das Berliner Testament ist eine bei Ehegatten häufig gewählte Testamentsgestaltung: Der überlebende Ehegatte erbt alles, bei seinem Tod geht das gesamte Vermögen der Ehegatten dann auf die Kinder über. Häufig ist dies die gewünschte und auch sinnvolle Konstruktion, sie hat allerdings erbschaftsteuerlich gravierende Nachteile. Hier gibt es jedoch intelligente Alternativlösungen, die den Zielkonflikt zwischen optimaler Versorgung des überlebenden Ehegatten und Steuersparen austarieren.
Auch hier zeigt sich: Testamentsgestaltung ist Maßarbeit.
Besondere Gestaltungen wie Geschiedenentestament und Behindertentestament
Besondere Lebenslagen erfordern besondere Testamentsgestaltungen. Wer geschieden ist, will in der Regel nicht, dass der geschiedene Ehegatte vom Nachlass profitiert. Wer ein behindertes Kind hat, will dieses zwar versorgt wissen, das Familienvermögen aber vor dem Zugriff der Sozialbehörden schützen.
Auch für solche Lebenslagen können wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen bieten.
Steuersparende Gestaltungen
Häufig gibt es verschiedenartige Gestaltungen für ein Testament, die dasselbe wirtschaftliche Ergebnis erzielen, steuerlich aber einen himmelweiten Unterschied ausmachen.
Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
Das Recht des Pflichtteils ist kompliziert: Der Erbe sieht sich mit Auskunfts-, Wertermittlungs- und Zahlungsansprüchen konfrontiert.
Welche Abwehrstrategien gibt es?
Die Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen erlaubt es uns, Sie hier optimal zu vertreten.
Durchsetzung von Pflichtteils-, Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen enterbter Familienangehöriger
Wer enterbt wurde, weiß zwar meist, dass er zum Ausgleich Pflichtteilsansprüche hat. Aber wie lassen sich diese konkret durchsetzen, möglichst ohne Gericht?
Wir beraten Sie hierzu und nehmen Ihnen auf Wunsch alle Schritte ab.
Zusammenarbeit mit kompetenten Sachverständigen bei Bewertungsfragen
Ein nicht zu unterschätzendes Problem jedes Pflichtteilsfalls ist die Bewertung des Nachlasses. Die Gefahr, mit Gefälligkeitsgutachten abgespeist zu werden, ist groß. Auch hier können wir Ihnen durch unsere Erfahrung und durch unsere Kontakte zu kompetenten Sachverständigen helfen.
Vorbeugung gegen Pflichtteilsstreitigkeiten durch vorweggenommene Erbfolge oder intelligente Testamentsgestaltung
Wer gut beraten ist, kann Pflichtteilsstreitigkeiten oft vorbeugen. Bei einer Übertragung zu Lebzeiten gilt es, Pflichtteilsanrechnung zu vereinbaren. Auch eine durchdachte Testamentsgestaltung kann, zum Beispiel mit Pflichtteilsstrafklauseln, heilsam sein.
Aushandeln von Vereinbarungen über den Pflichtteil, beispielsweise Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung
Sie möchten den Pflichtteilsberechtigten bereits zu Lebzeiten abfinden, um Streitigkeiten vorzubeugen. Aber wie geht man dies konkret an? Wie findet man die richtige Höhe für die Abfindung?
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Eine Erbengemeinschaft ist ein sperriges Vehikel. Oft empfiehlt sich die Umwandlung in eine andere Rechtsform, beispielsweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Noch öfter wollen die Beteiligten allerdings getrennte Wege gehen.
Wir gestalten dies für Sie. Dabei sind auch steuerliche Gesichtspunkte häufig sehr wichtig.
Unterstützung bei werterhaltenden Maßnahmen
Das Auseinandergehen einer Erbengemeinschaft kann im Streit geschehen und zur Wertvernichtung führen. Dies muss in der Regel aber nicht sein!
Teilungsklage als taktisches Gestaltungsmittel
Nachlassbetreuung und Testamentsvollstreckung
Als Testamentsvollstrecker betreuen wir den Nachlass im Sinne des Erblassers und seiner Familie.
Wir bieten unseren Mandanten an, für sie im Fall der Fälle als Testamentsvollstrecker zur Verfügung zu stehen. Hierbei geht es nicht um Bevormundung der Erben, sondern um die optimale Betreuung des Nachlasses und der Erben.
Wir kümmern uns um die Abwicklung aller Formalitäten und steuerlichen Pflichten.
Auch ohne Testamentsvollstreckung können uns Erben mit der Komplett-Betreuung des Nachlasses, insbesondere der Abwicklung aller Formalitäten und der steuerlichen Pflichten, beauftragen.
Besonders gerne nehmen dies Mandanten in Anspruch, die in Rechtsdingen unerfahren sind, weit weg wohnen oder aus Altersgründen mit all dem besondere Schwierigkeiten haben.
Unternehmensnachfolge
Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
Das neue Erbschaftsteuerrecht stellt besondere Anforderungen an die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, damit der Rechtsnachfolger eines Gesellschafters Steuervergünstigungen erhält. Dies gilt insbesondere für die Verträge von Kapitalgesellschaften. Aber auch außersteuerliche Gesichtspunkte erfordern eine sorgfältige Abfassung des Gesellschaftsvertrags, damit es im Erbfall nicht zu Streit und Wertvernichtung kommt.
Optimierung der Rechtsform
Manche Rechtsformen sind nachfolgegünstig, andere nicht. Beispielsweise ist es bei Personengesellschaften, auch bei der GmbH & Co. KG, leichter, in den Genuss erbschaftsteuerlicher Vergünstigungen zu kommen.
Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Rechtsform und bei der Umwandlung von einer Rechtsform in die andere.
Vermeidung der Auflösung stiller Reserven
Viele denken beim Erbfall nur an die Gefahr der Erbschaftsteuer, geradezu katastrophal kann sich aber die Einkommensteuer auswirken. Beachtet werden muss, dass manche Testamentskonstruktionen dazu führen können, dass stille Reserven aufgelöst werden. Dies bedeutet, dass der Erbe nicht nur Erbschaftsteuer zahlen muss, sondern auch Einkommensteuer, in Extremfällen bis zu 50 Prozent des Wertes des geerbten Unternehmens.
Dem beugen wir durch maßgeschneiderte Testamentslösungen vor, häufig können wir aber auch im Erbfall noch eine Lösung finden, vor allem wenn wir frühzeitig konsultiert werden.
Erhalt des Unternehmens im Erbfall
Der Erbfall des Unternehmers ist für das Unternehmen ein Stresstest, wenn nicht vorgebeugt wird.
Wir gehen mit Ihnen die „Baustellen“ im Einzelnen durch: Gesellschaftsverträge, Vertretungsregelungen, Eheverträge, Verträge zugunsten Dritter, Pflichtteilsverzichtsverträge und natürlich das Testament.
Schenkungen – vorweggenommene Erbfolge
Erbschaftsteuer und Einkommensteuer sparen.
Freibeträge können alle 10 Jahre ausgenutzt werden. Bereits deshalb ist die vorweggenommene Erbfolge ein probates Mittel, um Erbschaftsteuer zu sparen. Häufig lässt sich dadurch auch Einkommensteuer sparen, weil die nächste Generation auf die Erträge aus dem übertragenen Vermögen keine oder nur eine geringere Einkommensteuer zahlen muss.
All diese Aspekte müssen sorgfältig abgewogen werden. Wir beraten Sie hierzu und gestalten die vorweggenommene Erbfolge für Sie.
Versorgungsleistungen zugunsten des Übergebers, Absicherung des Übergebers durch Rückfallklauseln, Nießbrauchsvorbehalt oder Wohnrecht
So vorteilhaft die vorweggenommene Erbfolge ist, um Vermögen langfristig in der Familie zu erhalten, so wichtig ist es doch auch, die Absicherung des Übergebers, also der älteren Generation, zu beachten. Aus Erfahrung wissen wir, wie oft Unvorhergesehenes passiert. Wir bauen dem durch geeignete Absicherungsmechanismen vor.
Frühzeitige Beteiligung der Nachfolgegeneration am Unternehmen
Hier gilt es zunächst, Vor und Nachteile abzuwägen. Häufig wird man die Beteiligung so gestalten, dass eine „Notbremse“ existiert, wenn die Nachfolger die Erwartungen enttäuschen.
Gründung von Familiengesellschaften
Eine Erbengemeinschaft ist regelmäßig nicht das geeignete Mittel, um Vermögen langfristig in der Familie zu halten. Hier bietet sich ein „Familienpool“ an, der das Vermögen, beispielsweise wertvolle Immobilien, für die Familie verwaltet und über die Generationen hinweg zusammenhält.
Gründung einer Familienstiftung oder einer gemeinnützigen Stiftung
Die Familienstiftung dient, ähnlich der Familiengesellschaft, dem Zweck, Vermögen langfristig für die Familie zu halten. Die gemeinnützige Stiftung hingegen bietet sich für Privatpersonen an, die, beispielsweise weil sie kinderlos sind, keine Nachfolger haben. Die Gründung einer Stiftung, in der einen oder in der anderen Form, bedarf spezifischen Know-hows, das wir unseren Mandanten anbieten können.
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